KI schreibt dein Anschreiben — für jede Stelle individuell.
Lade deinen Lebenslauf hoch, wähle eine Stellenanzeige, erhalte ein vollständig auf den Job zugeschnittenes Anschreiben in unter 30 Sekunden. DIN 5008-konform, editierbar, als PDF herunterladbar.
Warum Standard-Anschreiben nicht mehr funktionieren
HR-Profis lesen 30-60 Sekunden pro Bewerbung. In dieser Zeit entscheiden sie, ob sie weiterlesen oder zur nächsten gehen. Generic-Briefe, die mit „Hiermit bewerbe ich mich…“ anfangen, landen sofort im Stapel „Nicht weiter prüfen“.
Stellenschmiede analysiert deinen Lebenslauf UND die konkrete Stellenausschreibung mit fortschrittlicher KI und produziert Anschreiben, die spezifisch auf den Job antworten — nicht abgedroschene Floskel-Bewerbungen, die nach KI-Müll riechen.
Was Stellenschmiede für dich übernimmt
Häufige Fragen
Ist die KI-Bewerbung wirklich individuell oder nur ein Template?
Komplett individuell. Unsere KI bekommt deinen vollständigen Lebenslauf plus die Stellenausschreibung und schreibt von Grund auf neu — keine Vorlagen mit ausgetauschten Wörtern. Jede Bewerbung ist einzigartig.
Erkennen Personaler, dass die Bewerbung mit KI geschrieben wurde?
Wenn du den generierten Text ungelesen wegschickst, vielleicht. Deshalb empfehlen wir, jede Bewerbung vor dem Versand zu prüfen und kleine Anpassungen vorzunehmen — Stellenschmiede liefert dir die Rohfassung, nicht das fertige Endprodukt.
Was kostet eine Bewerbung?
1 Credit pro freigeschalteter Bewerbung mit PDF-Download. Credit-Pakete starten bei 4,99 € (Starter, 3 Bewerbungen). Größere Pakete bis 1,00 €/Bewerbung. Kein Abo, Credits verfallen nicht.
Welche Tonalität-Optionen gibt es?
Drei Tonalitäten: Klassisch-formal (für Behörden, Banken, Versicherungen), Modern (für Tech, Beratung), Startup-locker (für junge Unternehmen). Pro Bewerbung wählbar, neu generierbar.
Kann ich anonyme Bewerbungen erstellen (AGG-konform)?
Ja. Im Bewerbungs-Editor kannst du den Anonymous-Modus aktivieren — dann werden Name, Geburtsdatum und geschlechtsbezogene Hinweise weggelassen. Das entspricht den Empfehlungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).